Dr. Herzig stand uns Rede und Antwort bzgl. dem Umgang mit Whois-Daten von “.de”-Domains. Er erklärt welche Verantwortung eine Domainregistrierung mit sich bringt und welche Aufgaben die DENIC diesbezüglich übernimmt.
Vorgeschichte
Im Rahmen unserer Recherche zu fehlerhaften Whois-Daten stand uns Dr. Klaus Herzig von der DENIC per Email für Fragen zur Verfügung und ging über mehrere Woche auf unsere Fragen ein.
MeinWebworker: In welchem Umfang haftet der Domaininhaber bzw. Admin-C für nicht vollständige, veraltete bzw. unkorrekte Angaben bzgl. seiner Person oder des Tech-C?
DENIC: Falsche Domaindaten können dazu führen, dass eine Domain nach Kündigung des Domainvertrages durch uns gelöscht wird. Ein Domaininhaber sollte also seine Verpflichtung, stets für eine aktuelle Adresse und korrekte Angaben zu sorgen, nicht auf die leichte Schulter nehmen.
MeinWebworker: Bei einem Update der WHOIS-Daten ist der Domaininhaber bzw. Admin-C auf das DENIC-Mitglied bzw. den Tech-C angewiesen. Wie läuft ein Update technisch auf Ihrer Seite ab?
DENIC: Technisch läuft ein Update so ab, dass uns das zuständige DENIC-Mitglied die zu ändernden Angaben elektronisch übermittelt und diese dann in unserer Datenbank auf den neuesten Stand gebracht werden. Genau wie bei der Domainregistrierung gibt es dafür genau definierte Kommunikationsschnittstellen. Wie der Domaininhaber die Änderungen an seinen Provider übermitteln kann, regeln die Vertragsbedingungen zwischen Domaininhaber und Provider.
MeinWebworker: Sollte es zu Schwierigkeiten beim Update durch das DENIC-Mitglied kommen, welche Möglichkeit besteht für den Inhaber bzw. Admin-C die Änderungen direkt zu veranlassen und welche Kosten fallen dabei an?
DENIC: Jedes DENIC-Mitglied ist verpflichtet, Mitteilungen des Domaininhabers, und dazu zählen insbesondere auch Adressänderungen etc., umgehend an die DENIC weiterzuleiten. In der Regel läuft dies ohne Schwierigkeiten ab. Bei Problemen sollte ein Domaininhaber zunächst versuchen, sich noch einmal an das Mitglied zu wenden, und die Ursache für die Schwierigkeiten herauszufinden. Möglicherweise handelt es sich ja nur um ein Kommunikationsproblem. Sollten alle Bemühungen nicht zum Erfolg führen, kann man sich dann auch direkt an die DENIC wenden. Kosten fallen dabei in der Regel nicht an.
MeinWebworker: Den DENIC-Registrierungsbedingungen entnehme ich folgende Passage:
§3 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde versichert, dass seine Angaben richtig sind und er zur Nutzung der Domain berechtigt ist, [...]
(2) Der Kunde stellt die technischen Voraussetzungen zur Konnektierung der Domain sicher, prüft sofort nach Registrierung die Funktionsfähigkeit des Zugriffs im Internet und die unter http://www.denic.de/servlet/Whois veröffentlichten Angaben und teilt der DENIC oder dem ISP Änderungen hierzu jeweils unverzüglich mit.
Uns liegt ein Fall vor, in dem der Kunde beim entsprechenden ISP die
korrekten Daten angegeben hat, jedoch der ISP diese nicht korrekt übernommen hat. Auf Anfrage wurde nur auf ein kostenpflichtiges Formular verwiesen. Ihrer Aussage zur letzten Frage nach bestünde in diesem Fall auch die Möglichkeit kostenlos über die DENIC die entsprechenden Änderungen vornehmen zu lassen, um der Sorgfaltspflicht nachzukommen?
DENIC: Im oben geschilderten Fall wäre es weiterhin zunächst Sache des Domaininhabers und des Providers, das Update vorzunehmen. Schließlich weigert sich der Provider ja nicht, das Update durchzuführen, sondern er verlangt für die Änderung eine Gebühr. Wenn das in seiner Preisliste und den Vertragsbedingungen so geregelt ist, kann das der Kunde nicht dadurch umgehen, dass er sich direkt an die DENIC wendet. Es gibt Provider, bei denen Updates in der Monatspauschale enthalten sind, bei anderen muss dafür extra gezahlt werden. Der dargestellte Fall wäre also zunächst kein Grund, sich direkt an die DENIC zu wenden.
MeinWebworker: Zudem ist folgendes in Ihren Registrierungsbedingungen nachzulesen:
§5 Haftung
(3) Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die der DENIC aufgrund
fehlerhafter Registrierungsangaben entstehen.
Also könnten nicht korrekte WHOIS-Angaben weitaus schwerere Folgen, als die Löschung einer Domain nach Kündigung des Domainvertrages haben?
DENIC: Im Prinzip ja. Dieser Passus bezieht sich allerdings auf sämtliche Registrierungsangaben, also auch auf Nameserverdaten etc. Eine nicht mehr aktuelle Anschrift hat im Regelfall nicht so dramatische Konsequenzen. Die Registrierungsbedingungen müssen naturgemäß Regelungen für alle denkbaren Fälle vorsehen, wie unwahrscheinlich sie auch sein mögen.
MeinWebworker: In den DENIC-Registrierungsrichtlinien ist folgendes zu lesen:
III. [...] Der administrative Ansprechpartner (Admin-C) ist die vom
Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden, und die damit den Ansprechpartner der DENIC darstellt. Anzugeben sind Name und Adresse des Admin-C. Sofern der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland hat, ist der Admin-C zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. §§ 174 f. ZPO; er muss in diesem Falle seinerseits seinen Sitz in Deutschland haben und seine Straßenanschrift angeben.
Muss die Straßenanschrift des Admin-C nur angeben werden, falls der
Inhaber keinen Sitz in Deutschland hat bzw. fällt diese weg, wenn Domaininhaber und Admin-C identisch sind?
DENIC: Die Registrierungsrichtlinien sind an dieser Stelle sprachlich nicht sehr gelungen. Für den Admin-C muss in jedem Fall eine korrekte Adresse angegeben werden. Falls der Domaininhaber in Deutschland ansässig ist, genügt in diesem Fall auch eine Postfachadresse.
MeinWebworker: Welche Rolle spielt bzw. welche Bedeutung hat der Kontakttyp (Role/Person) bei Admin-C und Tech-C? Wird so zwischen Firma und Privatperson unterschieden?
DENIC: Nein. Firmen und Privatpersonen gehören zum Typ Person. Bei der einen handelt es sich um eine juristische, bei den anderen um natürliche Personen. Roles sind, siehe oben, Personengruppen, wie z. B. DENIC-Hostmaster. Beim tech-c macht es bei großen Providern ja auch wenig Sinn, eine einzelne Person anzugeben, da dort je nach Tag und Uhrzeit verschiedene Personen die Aufgaben des Hostmasters wahrnehmen.
MeinWebworker: Der technische Ansprechpartner (tech-c) betreut die Domain in technischer Hinsicht. Für ihn sind Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse anzugeben. Es liegen mir Beispiele vor, bei denen als Name des Tech-C lediglich “Hostmaster Hostmaster” angegeben ist. Zum Teil lässt nur die Emailadresse auf den Namen schließen. Ist dies zulässig?
DENIC: Ja, das ist zulässig, da der Tech-C auch ein sog. Role-Account, also eine abstrakt bezeichnete Personengruppe sein darf. Der Admin-C dagegen muss zwingend eine natürliche Person sein.
MeinWebworker: Nochmals bezugnehmend auf die Fragestellung bzgl. des Kontakttyps bei Angaben zum tech-c, sind mir bei der Recherche häufig Einträge wie folgender aufgefallen:
Name: Hostmaster Hostmaster
Kontakttyp: Person
Wobei hier nun zwar den Richtlinien eines “Role”-Accounts nach eine
“fiktive” Personangegeben wird, jedoch der Kontakttyp “Person” demnach falsch wäre. Liege ich mit dieser Annahme richtig und wenn ja, welche Konsequenzen könnte dies für den Domaininhaber bzw. Admin-C haben?
DENIC: Die Ausgabe des Kontakttyps in der Whois-Abfrage ist tatsächlich nicht immer konsistent, was aber zum Teil seine Ursache darin hat, dass das entsprechende Datenfeld früher bei Anmeldungen nicht immer explizit mit ausgefülllt wurde und dann standardmäßig PERSON ausgegeben wird. Es handelt sich hierbei aber um keine kritische Information und es gibt auch keinerlei Konsequenzen. Die wirklich relevanten Daten sind die in den Registrierungsrichtlinien aufgeführten und der Kontakttyp gehört nicht dazu.
MeinWebworker: Sind bestimmte Sonderzeichen bei der Angabe der WHOIS-Daten nicht zugelassen? Zum Beispiel habe ich Kenntnis von Problemen mit Straßennamen, die Bindestriche enthalten. Ist dies seitens DENIC eingeschränkt?
DENIC: Umlaute werden in ue, ae, etc. umgesetzt. Probleme mit Bindestrichen in Straßennamen sind mir nicht bekannt. Diese sind ja auch sehr häufig anzutreffen, so dass es wenig Sinn machen würde, diese nicht zu gestatten. Selbst in Domainnamen dürfen ja Bindestriche vorkommen.
MeinWebworker: Vor kurzem wurde die Ausgabe der Daten überarbeitet. Welche Beweggründe gab es für die Einführung einer neuen Whois-Abfrage und welche Vorteile bietet diese für die DENIC und für die User.
DENIC: Wir haben die Ausgabe der Whois-Abfrage neu strukturiert, um sie für den Nutzer etwas transparenter zu gestalten. Die Informationen zu den einzelnen Beteiligten (wie Admin-C, Tech-C, etc.) stehen jetzt direkt bei den entsprechenden Ausgaben. Außerdem haben wir einige Angaben weggelassen, die öfter zu Verwirrung geführt haben, wie z. B. “Stand der Datenbank”, denn dies ist ohnehin immer das aktuelle Datum. Wir sind der Meinung, dadurch die Nutzerfreundlichkeit erhöht zu haben.
MeinWebworker: Die Redaktion von MeinWebworker bedankt sich für die vorbildliche Pressearbeit der DENIC und das ausfürchliche Eingehen auf unsere Fragen durch Herrn Dr. Herzig!
Links zum Thema:
DENIC – Whois-Daten für “.de”-Domains abrufen
ICANN – Internet Corporation for Assigned Names and Numbers
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(CBS | 02.03.03)


