Karl Auerbach wurde nun gerichtlich bestätigt. Ihm müsse Einsicht in vertrauliche Akten der Organisation gegeben werden, berichtet de.internet.com.
Der “Superior Court Central” in Los Angeles gab der Klage des ICANN-Direktors recht. Man müsse Auerbach die Geschäftsbücher und internen Dokumente offenlegen. Dabei würden jedoch weiterhin die Grundsätze der Vertraulichkeit gegenüber der Öffentlichkeit gelten, so das Gericht weiter.
Zuletzt hatte die Bürgerrechtsgruppe Electronic Frontier Foundation (EFF) Auerbachs Klage unterstützt. Der Gründer und Internet-Veteran John Gilmore machte öffentlich seinen Unmut über die Entwicklung der Internet-Verwaltung deutlich.
Karl Auerbach ist einer der von Internet-Community gewählten Direktoren. Die kritische Haltung Auerbachs gegenüber der Entscheidungen der ICANN hatte ihm besonders in den USA Sympathien eingebracht. Nachdem ihm seit Dezember 2000 die Einsicht in die Akten ohne schriftliches Festhalten seines Stillschweigens verwehrt wurde, klagte dieser.
Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ist eine unkommerzielle Organisation, die die zentrale technische Verwaltung des Internets übernimmt. Aufgrund der politischen Auswirkungen der Entscheidungen der ICANN, wird sie auch oft als “Internet-Regierung” bezeichnet.
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(CBS | 30.07.02)


