Mit Erstaunen und Sorge habe die DENIC zur Kenntnis genommen, dass mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erstmals der Rahmen der telekommunikationsrechtlichen Regulierung auf Internet-Domains ausgedehnt werden soll.
Als Registrierungsstelle für Internet-Domains wäre DENIC von einer solchen grundlegenden Veränderung existentiell betroffen, heißt es in der Stellungnahme zur Gesetzesnovelle des Domainverwalters. Die Tätigkeit der DENIC als Domain-Registrierungsstelle erfolge ausschließlich auf zivilrechtlicher Grundlage im Rahmen der allgemeinen Gesetze. Das TKG in seiner bisherigen Gestalt hingegen erfasse Internet-Domains nicht. Auch die Bundesregierung habe diese Rechtsauffassung immer wieder vertreten. Zudem sei eine Einbeziehung der Domainverwaltung in die staatliche Regulierung nicht etwa durch eine EU-Richtlinie gefordert.
Die Alleinzuständigkeit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) würde bedeuten, dass die bisherige Praxis zunächst nicht weiter fortgeführt werden könnte. Sollte gleichwohl die DENIC weiterhin die Domainverwaltung leisten, wäre ein entsprechender Übertragungs- oder Zuteilungsakt erforderlich. Die Zuteilung der Domainverwaltung an die DENIC scheitere jedoch ohnehin daran, dass die Nummernzuteilung nach TKG allein an “Betreiber von Telekommunikationsnetzen, Anbieter von Telekommunikationsdiensten und Endnutzer“ erfolgen könne, was nicht auf die DENIC eG zutreffe.
Desweiteren fielen für die Zuteilung an die DENIC Gebühren an, deren Betrag sich auf Grund der Vielfalt der möglichen Adressen bzw. Nummern nicht mehr im darstellbaren Bereich bewege. Selbst wenn nur die derzeit knapp 6,5 Millionen registrierten “.de”-Domains berücksichtigt würden, betrage die Gebühr für die Fortführung des Betriebes bei, laut Gebührenverzeichnis, 0,50 Euro pro Nummer insgesamt rund 3,25 Millionen Euro.
Ohne die DENIC steht die deutsche Domainendung wohl vor dem Aus, denn nur die durch die DENIC erreichte schnelle, unkomplizierte und preisgünstige Regristrierung habe den derzeitigen Erfolg ermöglicht. Nach “.com” sei “.de” die weltweit zweitgrößte Domain-Endung. Unter den Länderdomains belege die deutsche sogar die Spitzenposition. Ein Eingriff in die etablierten Strukturen durch die Novellierung des TKG sei daher nach Meinung der DENIC ungerechtfertigt. Diese Auffassung teile ebenfalls der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco Forum e.V.), der heute mitteilte sich für die Erhaltung der aktuellen Regelung einzusetzten. Auch das Zentrum für Europäische Integrationsforschung der Uni Bonn (ZEI) warnt entschieden vor der Domainregulierung.
Die DENIC eG mit Sitz in Frankfurt am Main ist eine nicht gewinnorientierte Organisation, die nach eigenen Angaben von rund 180 Unternehmen der Internet-Branche getragen werde und deren Mitgliedschaft allen Institutionen mit Bezug zu Internet-Domains offen stehe. Die DENIC eG sei im Jahre 1996 aus dem Interessenverbund DENIC hervorgegangen, in dem sich bei Einführung der Domainendung “.de” alle am Internet Interessierten zusammengeschlossen hatten, um die technisch nur zentral mögliche Domainverwaltung gemeinsam wahrzunehmen.
Links zum Thema:
Deutsche Domain-Registrierungsstelle DENIC eG
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP)
Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco Forum e.V.)
Zentrum für Europäische Integrationsforschung der Uni Bonn (ZEI)
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Telekommunikationspolitik)
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(CBS | 05.06.03)


