Die Vorfreude über die angekündigte Einführung von Umlaut-Domains (IDNs) unter der Top-Level-Domain “.de” ist ungebrochen. Daher ist es an der Zeit, einmal die rechtlichen Aspekte der neuen Adressen näher unter die Lupe zu nehmen, die sich aus der unbefugten Registrierung durch Dritte ergeben können.
Wenig Probleme dürften sich für die Inhaber von Markenrechten ergeben: das deutsche Markenrecht schützt den als Marke eingetragenen Begriff nicht nur vor identischen, sondern auch vor ihm ähnlichen Zeichen. Da die Unterschiede bei einer Domain zwischen ihrer Umlaut-Variante und der ausgeschriebenen Form in der Regel minimal sein dürften, liegt die drohende Verwechslungsgefahr auf der Hand.
Interessant wird es für Inhaber von Domains mit generischen Begriffen, die auf keinen Markenschutz verweisen können. Hier kommen unter dem Stichwort “Trittbrettfahrer” Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht in Betracht, dessen Grundsätze sich auf die neuen Umlaut-Domains übertragen liessen. Ein Beispiel aus dem bisher dazu bekannten Domain-Recht ist die nachträgliche Registrierung der Domain “klug-suchen.de” durch einen Dritten, um so am Erfolg der ursprünglichen Adresse “klugsuchen.de” zu partizipieren (LG Duesseldorf, Beschluss vom 05.01.1999, Az.: 34 O 2/99). In diese Kategorie fallen schliesslich auch Vertipper-Domains wie etwa “yaho.de” oder “amzon.de”. Aus §§ 1 und 3 UWG bestehen hier Unterlassungsansprüche für den Fall von Rufausbeutung, wettbewerbswidriger Behinderung und Irreführung. Voraussetzung ist, dass die Parteien in einem Wettbewerbsverhältnis zueinander stehen, die fragliche Domain im geschäftlichen Verkehr genutzt wird und von ihr eine zu missbilligende Behinderung ausgeht oder sie irreführende Angaben enthält. Insbesondere die Schwelle für eine geschäftliche Nutzung liegt dabei niedrig: unter Umständen reicht schon ein Werbebanner aus, um von einem Handeln im geschäftlichen Verkehr zu sprechen.
Ungeachtet dieser rechtlichen Probleme dürfte ein weiterer Punkt noch einige Zeit für Kopfzerbrechen sorgen: selbst wenn alle User mit aktuellster Software arbeiten und deshalb Umlaut-Domains zumindest für die Browser kein Problem sind, so muss dies nicht für die weltweit verwendete Email-Software gelten. Denkbar wäre zum Beispiel, dass “Jürgen Müller” zwar seinen Nachnamen unter einer funktionierenden “.de”-Umlaut-Domain nutzt. Will er die Domain jedoch auch als Email-Adresse verwenden, so ist derzeit wahrscheinlich, dass der sogenannte “local part”, der Teil vor dem @-Zeichen nur ohne Umlaute, also in der “ue”-Variante, genutzt werden kann. Abzuwarten bleibt daher, ob auch hier Software-Updates rasche Abhilfe schaffen oder noch für einen längeren Zeitraum mit Verwirrung bei den Usern zu rechnen ist.
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Domains lernen deutsche Umlaute
(Gast | 14.09.03)



Nach Lesen dieses Artikels ist mir doch glatt wieder dieser eingefallen:
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=194
Und das interessante daran, einige Passagen stimmen wirklich komplett überein…. ich muss sagen, davon bin ich jetzt ein bisschen enttäuscht…
Es sollte jedes Wort übereinstimmen. Domain-Recht.de stellt uns diesen – wie andere – Artikel freundlicher Weise zur Verfügung, wie man auch an den Angaben zum Autor erkennen kann. ;-)
Ich muss dazu sagen, dass ich mir eigentlich sicher war, den Autor verglichen zu haben…muss dann aber wohl in einem anderen Fenster gewesen sein – Sorry;D
Hö?
Autor: RA Daniel Dingeldey laut MeinWebworker
Autor: Florian Hitzelberger, Rechtsreferendar laut http://www.domain-recht.de :-8
Also irgendwie stimmt da die Namensübereinstimmung noch nicht ganz :-|
Ich finde trotzdem, dass die Umlautdomains eine gute Idee sind! Somit kann man einige Produkte, die sansonsten überhaupt nicht unter einem Namen zu finden sind suchen. z.B. Fahrräder oder so
Also zum Autorenproblem: Wir dürfen als Contentpartner Artikel aus dem Newsletter von domain-recht.de verwenden. Dort ist m.E. Herr Dingeldey als inhaltlich Verantwortlicher angegeben.
Zum Thema: Warum ist Farraeder.de nicht zu finden?! ;D
<zitat http://www.domain-recht.de/magazin/>
Umlaut-Domains – Registrierungsstart im 1. Quartal 2004
(von Florian Hitzelberger, Rechtsreferendar)
und
Umlaut-Domains – Registrierungsstart im 1. Quartal 2004
Autor: Florian Hitzelberger, Rechtsreferendar
Herr Dingeldey mag für den Inhalt dieser Site verantwortlich sein, aber als Autor ist dort der Referendar 2mal gekennzeichnet. und auch nur dieser.
:-8
aber was soll’s