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Umlaut-Domains – Gefahr durch Trittbrettfahrer

Die Vorfreude über die angekündigte Einführung von Umlaut-Domains (IDNs) unter der Top-Level-Domain “.de” ist ungebrochen. Daher ist es an der Zeit, einmal die rechtlichen Aspekte der neuen Adressen näher unter die Lupe zu nehmen, die sich aus der unbefugten Registrierung durch Dritte ergeben können.

Wenig Probleme dürften sich für die Inhaber von Markenrechten ergeben: das deutsche Markenrecht schützt den als Marke eingetragenen Begriff nicht nur vor identischen, sondern auch vor ihm ähnlichen Zeichen. Da die Unterschiede bei einer Domain zwischen ihrer Umlaut-Variante und der ausgeschriebenen Form in der Regel minimal sein dürften, liegt die drohende Verwechslungsgefahr auf der Hand.

Interessant wird es für Inhaber von Domains mit generischen Begriffen, die auf keinen Markenschutz verweisen können. Hier kommen unter dem Stichwort “Trittbrettfahrer” Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht in Betracht, dessen Grundsätze sich auf die neuen Umlaut-Domains übertragen liessen. Ein Beispiel aus dem bisher dazu bekannten Domain-Recht ist die nachträgliche Registrierung der Domain “klug-suchen.de” durch einen Dritten, um so am Erfolg der ursprünglichen Adresse “klugsuchen.de” zu partizipieren (LG Duesseldorf, Beschluss vom 05.01.1999, Az.: 34 O 2/99). In diese Kategorie fallen schliesslich auch Vertipper-Domains wie etwa “yaho.de” oder “amzon.de”. Aus §§ 1 und 3 UWG bestehen hier Unterlassungsansprüche für den Fall von Rufausbeutung, wettbewerbswidriger Behinderung und Irreführung. Voraussetzung ist, dass die Parteien in einem Wettbewerbsverhältnis zueinander stehen, die fragliche Domain im geschäftlichen Verkehr genutzt wird und von ihr eine zu missbilligende Behinderung ausgeht oder sie irreführende Angaben enthält. Insbesondere die Schwelle für eine geschäftliche Nutzung liegt dabei niedrig: unter Umständen reicht schon ein Werbebanner aus, um von einem Handeln im geschäftlichen Verkehr zu sprechen.

Ungeachtet dieser rechtlichen Probleme dürfte ein weiterer Punkt noch einige Zeit für Kopfzerbrechen sorgen: selbst wenn alle User mit aktuellster Software arbeiten und deshalb Umlaut-Domains zumindest für die Browser kein Problem sind, so muss dies nicht für die weltweit verwendete Email-Software gelten. Denkbar wäre zum Beispiel, dass “Jürgen Müller” zwar seinen Nachnamen unter einer funktionierenden “.de”-Umlaut-Domain nutzt. Will er die Domain jedoch auch als Email-Adresse verwenden, so ist derzeit wahrscheinlich, dass der sogenannte “local part”, der Teil vor dem @-Zeichen nur ohne Umlaute, also in der “ue”-Variante, genutzt werden kann. Abzuwarten bleibt daher, ob auch hier Software-Updates rasche Abhilfe schaffen oder noch für einen längeren Zeitraum mit Verwirrung bei den Usern zu rechnen ist.

Partner-Links
domain-recht.de – Online-Ratgeber rund um Domains
united-domains.de – Domains weltweit registrieren


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(Gast | 14.09.03)

Diskussion zum Thema:

7 Kommentare zu “Umlaut-Domains – Gefahr durch Trittbrettfahrer”
  • mehlior 15.09.03, 08:11

    Nach Lesen dieses Artikels ist mir doch glatt wieder dieser eingefallen:
    http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=194

    Und das interessante daran, einige Passagen stimmen wirklich komplett überein…. ich muss sagen, davon bin ich jetzt ein bisschen enttäuscht…

  • cbs 15.09.03, 11:54

    Es sollte jedes Wort übereinstimmen. Domain-Recht.de stellt uns diesen – wie andere – Artikel freundlicher Weise zur Verfügung, wie man auch an den Angaben zum Autor erkennen kann. ;-)

  • mehlior 15.09.03, 12:38

    Ich muss dazu sagen, dass ich mir eigentlich sicher war, den Autor verglichen zu haben…muss dann aber wohl in einem anderen Fenster gewesen sein – Sorry;D

  • chriso 15.09.03, 23:18

    Hö?

    Autor: RA Daniel Dingeldey laut MeinWebworker

    Autor: Florian Hitzelberger, Rechtsreferendar laut http://www.domain-recht.de :-8

    Also irgendwie stimmt da die Namensübereinstimmung noch nicht ganz :-|

  • sebastianwe 28.10.03, 15:50

    Ich finde trotzdem, dass die Umlautdomains eine gute Idee sind! Somit kann man einige Produkte, die sansonsten überhaupt nicht unter einem Namen zu finden sind suchen. z.B. Fahrräder oder so

  • cbs 28.10.03, 17:17

    Also zum Autorenproblem: Wir dürfen als Contentpartner Artikel aus dem Newsletter von domain-recht.de verwenden. Dort ist m.E. Herr Dingeldey als inhaltlich Verantwortlicher angegeben.

    Zum Thema: Warum ist Farraeder.de nicht zu finden?! ;D

  • chriso 28.10.03, 20:12

    <zitat http://www.domain-recht.de/magazin/>
    Umlaut-Domains – Registrierungsstart im 1. Quartal 2004
    (von Florian Hitzelberger, Rechtsreferendar)

    und

    Umlaut-Domains – Registrierungsstart im 1. Quartal 2004
    Autor: Florian Hitzelberger, Rechtsreferendar

    Herr Dingeldey mag für den Inhalt dieser Site verantwortlich sein, aber als Autor ist dort der Referendar 2mal gekennzeichnet. und auch nur dieser.
    :-8
    aber was soll’s


 
 
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Launch 1998
Christian Boris Schmidt startet als damals 16-Jähriger eine Website bei Geocities mit 5 MB Webspace, um Andere bei der Gestaltung eigener Websites zu unterstützen. Mit Hilfe des Weiterleitungsdienst home.pages.de wird die Seite auch erreichbar unter all.4.home.pages.de.

Eigene Domain 2000
Die Website ist erstmals unter all4homepages.de beim Webhoster Puretec (heute 1&1) erreichbar. Zuvor war die Reservierung einer eigenen Domain für den Schüler kaum bezahlbar.

Relaunch 2001
all4homepages.de bekommt nach mehreren Relaunchs das heutige Gesicht als Magazin. Blau wird zur Hausfarbe. Es folgen regelmäßige Newsberichte.

Homepage-Tools 2002
Andreas Mauf unterstützt ab sofort den Technik-Bereich. Nach einem Hosterwechsel werden für Mitglieder die ersten Homepage-Tools angeboten. Diese sind besonders beliebt, weil sie kostenlos und werbefrei sind. Es folgen die wöchentliche Kolumne und Gewinnaktionen für Mitglieder in Kooperation u.a. mit Canon und diversen Webhostern. Ende 2002 wird der erste, eigene Webserver in Betrieb genommen.

Neuer Name 2003
Zum 5. Geburtstag wurde MeinWebworker als neuer Name bekannt gegeben. Zu diesem Zeitpunkt nutzen mehr als 4.000 Mitglieder aktiv unsere Dienste. Nach dem erfolgreichen Abschluss einer IT-Ausbildung Mitte 2003 kann das Team die Arbeit am Projekt aus finanziellen Gründen nur noch teilweise fortgesetzen.

Übergangsphase 2004
Christian arbeitete seit dem Abschluss zunächst bei Zanox und Andreas machte sich mit der Idee zu Ecato als Einzelunternehmer selbstständig.

Ecato-Gründung 2005
Im Mai gründen Andreas und Christian mit Investoren Ecato, um Websitebetreiber beim Geld verdienen zu unterstützen. Kurz später müssen die Homepage-Tools von MeinWebworker leider aus organisatorischen Gründen eingestellt werden. Seit Ende 2005 können Websitebetreiber bei Ecato kostenlos in wenigen Schritten einen eigenen Marktplatz mit Preisvergleich einrichten und damit verdienen.

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