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Barrierefreies Webdesign: “Nur-Text”-Seiten im Web?

In diesem Artikel erfahren Sie nicht nur, dass eine Alternativseite keineswegs nur Text enthalten muss, sondern er zeigt auf, welche großen Potenziale durch die Verwendung von Cascading Style Sheets in der “Nur-Text”-Version verborgen sind.

Web ohne Barrieren
Es hat erste Priorität in den Richtlinien der Web Accessibility Initiative (WAI): Seiten, die nicht für alle zugänglich sind, müssen einen Link zu einer zugänglichen Seite enthalten. Diese oft als “Textversion” bezeichnete Alternative enthält meist Text ohne Layout, kostet viel Pflegeaufwand und wird vermeintlich nur von wenigen Besuchern der Website benutzt. Insbesondere mit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes am 1. Mai 2002 erhält das Thema “Nur-Text” neuen Aufwind in Webdesigner-Kreisen.

Prolog
Im Jahre 1999 hat die Web Accessibility Initiative (WAI) – das Gremium des World Wide Web Contortiums (W3C), das sich mit der Zugänglichkeit in allen Standards für das Internet befasst – umfangreiche Richtlinien für die Gestaltung von Web-Seiten veröffentlicht. Diese Richtlinien (“Web Content Accessibility Guidelines 1.0″) wurden nun als Grundlage für den am 1. Mai 2002 in Kraft getretenen § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzs, der das Recht behinderter Menschen auf den uneingeschränkten Zugang zu elektronischen Informationsangeboten festlegt, verwendet. Im Gegensatz zu ihrer ursprünglichen Absicht, eine reine Textseite als Alternative für nicht-zugängliche Webseiten zu empfehlen, hat die Bundesregierung nun eingesehen, dass “Nur-Text”-Alternativen nur im absoluten Ausnahmefällen anzubieten sind.

Viele Webdesigner waren lange der Ansicht, dass eine einfache Textversion mit den wichtigsten Inhalten einer Site genüge, um die WAI-Richtline 11.4 nachzukommen. Das Problem dabei ist, dass solche Seiten oft nicht aktualisiert wurden, wenn die Inhalte des “Originals” aktualisiert wurden. Die Seiten – abgesehen vom Layout – verfallen auch bezüglich des Inhalts in die “zweite Reihe”.

Die “Nur-Text”-Seite
Dabei heisst es in der WAI-Richtlinie 11.4 keinesfalls, dass nur Text auf einer “Nur-Text”-Seite erscheinen soll, sondern vielmehr, dass wenn eine Seite nach besten Bemühen nicht barrierefrei zu gestalten ist, sie dann ein Link zu einer alternativen Seite angeboten werden muss, die
- den Standards des W3C einhält,
- zugänglich ist,
- den gleichen informativen und funktionalen Wert wie das “Original” hat und
- im selben Umfang aktualisiert wird wie das “Original”

Eine “Nur-Text”-Seite darf also durchaus Grafiken enthalten, wenn die Alternativtexte nicht nur für jede Grafik angegeben werden, sondern auch den Sinn und Zweck, gegebenenfalls auch den Inhalt (Buttons, Diagramme, usw.) enthalten. Eine zugängliche Seite bedeutet auch, dass sie beispielsweise mit korrektem Strukturierungselementen aufgebaut wird (z.B. Überschriften), kontrastreiche Farben in der Gestaltung vewendet oder mit Style-Sheets statt Tabellen gelayoutet wird.

Die parallele Site
Die Erstellung von “Nur-Text”-Seiten, gerade wenn Sie sich die Aktualität berücksichtigen, klingt nach viel Arbeit. Ist es im Prinzip auch, wenn Ihre parallelen Seiten nicht mit einem Content-Management-System automatisch generiert werden. Eine Website wird zu zwei parallelen Websites! Es muss daher genau überlegt werden, ob die Site nicht auf das eine oder andere (nicht barrierefreie) Gestaltungselement verzichten kann.
Wenn Sie hingegen mit einem Content-Management-System arbeiten, dann ist Ihnen viel Arbeit erspart. Sie können zu jeder Seite eine textbasierte Version parallel ausgeben und die beiden Seiten gegenseitig verlinken, vom “Original” zur “Nur-Text”-Version und umgekehrt. Aber wieso? Wieso nicht gleich das “Original” barrierefrei gestalten? Gerade in einem Content-Management-System können viele Aspekte des barrierefreien Webdesign gleich in den Templates für das “Original” berücksichtigt werden. Auch grafisch anspruchsvolle Seiten mit vielen vermeintlichen Barrieren, wie z.B. Grafiken, Framesets oder Tabellen-Layouts, können mit einem Content-Management-System relativ schnell entsprechend den Standards des W3C barrierefrei umgestaltet werden.

Inhalt einer “Nur-Text”-Seite
Wenn Sie es nicht schaffen, Ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten, dann sollten Sie bei der Erstellung von “Nur-Text”-Seiten darauf achten, dass alle Inhalte (Informationen) gleichermaßen aktualisiert und alle Navigationsmechanismen (Funktionen) wie im “Original” berücksichtigt werden. Auf ein anspruchsvolles Design dürfen Sie zunächst verzichten.
Es geht bei der “Nur-Text”-Version darum, dass Informationen für jeden Besucher verfügbar sind, dass die Infornationen klar strukturiert sind und kurze Ladezeiten gewährleistet werden. Wenn Sie diesen Gedanken dann zu Ende führen wird klar: Wer eine “Nur-Text”-Seite anbietet, wird entweder Seiten mit unüberschaubaren Inhalten anbieten und/oder Navigationsmechanismen programmiert haben, die schwer zu überblicken sind oder hohe Anforderungen an den Browser stellen, und/oder mit viel “Ballast” wie z.B. zahlreiche Grafiken oder Tabellen-Layouts nur langsam im Aufbau sind. Das sind letzten Endes alles Fragen der Usability, die gegen das Interesse eines jeden Webmasters stehen dürften.
Die Lösung ist die Trennung von Inhalt (HTML) und Layout (Style-Sheets). Wenn eine Seite nur Informationen enthält, und alle Formatierungen und Layoutangaben in einer externen Style-Sheet-Datei enthalten sind, dann wird die Seite nicht nur um das 3-6 fache schneller, sondern die Informationen werden in allen Browsern dargestellt. Browser, die keine Style-Sheets unterstützen, zeigen dann nur den Inhalt ohne Layout und Formatierung an.

“Nur-Text” als Entwicklungsplattform
Selbstverständlich können Sie in eine “Nur-Text”-Version Ihrer Site gestalterisch mit weiteren Elementen ausbauen, wie z.B. Grafiken, wenn diese barrierefrei gestaltet werden. Wichtig ist dabei, dass die “Nur-Text”-Version im gleichen Maße gepflegt wird wie das unzugängliche “Original”.
Eine Website ist oft nicht ohne Weiteres barrierefrei zu gestalten. Bestimmte Angelegenheiten, z.B. fehlende Alternativtexte für Grafiken, können schnell im Quelltext der HTML-Seiten eingegeben werden. Aber grundsätzliche Veränderungen des Layouts, z.B. von einem antiquierten Tabellen-Layout auf eine moderne CSS-Technik, erfordert eine gewisse Zeit für die Implementierung, da die Seiten wahrscheinlich alle neu aufgebaut werden müssen.
Beispielsweise sind auch statisch erstellte Seiten, die dynamische Gestaltungselemente mit wichtigen Inhalten oder Funktionen enthalten, oft nicht ohne Weiteres zugänglich umzugestalten. Es gibt auf vielen Webseiten Navigationsmechanismen, die mit JavaScript Mauspositions-abhängige fly-out-Menüs erzeugen. Wer Browser ohne JavaScript-Unterstützung einsetzt, JavaScript-Unterstützung aus Sicherheitsgründen deaktiviert hat oder – z.B. bei Mobilitätsbehinderten oder Blinden – eine Maus nicht benutzt, kann diesen Navigationsmechanismus gar nicht verwenden und die Seite ist nützlos. Hier wäre die Gelegenheit, in der “Nur-Text”-Version einen alternativen Navigationsmechanismus beispielsweise auf der Basis von Cascading Style Sheets (CSS) zu entwickeln. So können nach und nach die gestalterischen Elemente in einer zugänglichen Art und Weise in die “Nur-Text”-Version einfliessen, bis Sie soweit sind, das “Original” mit der “Nur-Text”-Version komplett zu ersetzten.

Eine Sprachregelung
Es gibt keine Sprachregelung für die “Nur-Text”-Version einer Website. Die gängigste Bezeichnung ist “Textversion”. Mit dem Hintergrund, dass “Nur-Text”-Seiten oft angeboten wurden, um blinden und sehbehinderten Surfern den Zugang zu erleichtern, möchten manche Webdesigner einen Text wie “für blinde optimierte Version” oder Ähnliches als Bezeichnung verwenden.
Es gibt eine Untersuchung eines amerikanischen Buchhandels, in der für einen Tag der virtuelle Einkaufswagen “shopping cart” in “shopping bag” (Einkaufsbeutel) umbenannt wurde. Das erstaunliche Ergebnis dieser vermeintlich kleinen Änderung war ein Umsatzrückgang von 80%. Das zeigt wie wichtig Sprachregelungen sind, damit Ihre Besucher die Informationen hinter dem Link auch finden. Für die “Nur-Text”-Version einer Site ist es z.B. unsinnig, die Seite als “Lesehilfe” zu bezeichnen – das erfahren nur wenige Neugierige, aber nicht die Schnellsurfer oder Nutzer Text-orientierter Zugänge, denen dieser Link eher helfen soll.

Im Prinzip müsste die Seite “Textversion” heißen, denn eine CSS-basierte Webseite enthält idealerweise nur Informationen und keine Formatierungs- und Layoutangaben, aber angesichts der vielfältigen Möglichkeiten mit CSS wird es früher oder später zu Konfusionen kommen. “Textversion” sollte man allerdings als Bezeichnung verwenden, wenn es sich bei der Alternativseite um eine abgespeckte Version des “Originals” handelt.

Wer sich mit barrierefreiem Webdesign auseinandersetzt und sich schrittweise dem Ziel einer barrierefreien und optisch ansprechenden Site nähert, wird nicht um CSS und den vielfältigen Layoutmöglichkeiten herum kommen. Angefangen mit der ersten Alternativversion, etwa einer echten Textversion, bis zum erstrebten Ersetzen des “Originals” durch die “Nur-Text”-Version, wird die Seite stets barrierefrei bleiben. Deshalb kann anstatt “Textversion” die Bezeichnung “barrierefreie Version” die Art und Absicht der “Nur-Text”-Seite besser zum Ausdruck bringen. Falls Sie Bedenken haben, dass Ihre Kunden auch mit diesem Begriff wenig anfangen können, ergänzen den Link mit einem title-Attribut, z.B. title=”Textversion für den Text-orientierten Zugang”.

Logische Verknüpfungen
Die WAI resp. W3C schlägt vor, dass Sie mit dem LINK-Element arbeiten, um die Richtlinien 11.4 (sowie 6.5) einzuhalten. Das LINK-Element mit seinen rel- und rev-Attributen wird aber bislang kaum gebraucht und wurde von Standard-Browsern wie Microsoft Internet Explorer und Netscape Navigator lange nur für die Einbindung von Style-Sheets unterstützt. Richtig eingesetzt kann dieses Element aber für Suchmaschinen, Content-Management-Systeme und weitere Indexierungssoftware sehr nützlich sein, um Websites im Aufbau und wechselseitiger Abhängigkeit darzustellen, z.B. in einer Site-Map. So können Sie mit rel=”prev” die thematisch oder chronologisch vorherige Seite, mit rel=”next” die nachfolgende Seite, mit rel=”chapter” oder rel=”section” Beziehungen zu übergeordneten Seiten angeben und somit logische Zusammenhänge erstellen, die theoretisch von Browsern in der Symbolleiste abgebildet werden (in der Praxis werden diese Verknüpfungen aber leider nur in den seltensten Fällen angezeigt).

Mit rel=”alternate” können Sie auch eine Beziehung zu einer oder mehreren alternativen Dateien anbieten, die den Zugänglichkeitsrichtlinien entsprechen. Mit dem media-Attribut können Sie sogar ergänzend bestimmen, für welche Ausgabegeräte eine bestimmte alternativen Seiten am besten geeignet sind, wobei auch hierfür die Unterstützung in Standard-Browsern fehlt. Das W3C hat im HTML4.01-Standard folgende Werte für das media-Attribut festgelegt:

screen – Bildschirm
tty – Bildschirme mit festgelegter Textgröße (Displays)
tv – Fernseh-Bildschirm
projection – Projektor
handheld – Handheld-Geräte
print – Druckvorschau
braille – Taktile (und somit linearisierte) Ausgabe (Braille-Zeile)
aural – akustische Wiedergabe (Sprachausgabe)

Das folgende Beispiel zeigt, wie Sie eine media-Anweisung an den Browser Ihres Besuchers angeben:

&lt!DOCTYPE HTML PUBLIC “-//W3C//DTD HTML 4.01//EN” “http://www.w3.org/TR/html4/strict.dtd”>
&ltHTML lang=”de”>
&ltHEAD>
  &ltTITLE>Virtuelle Welten&lt/TITLE>
  &ltLINK rel=”alternate” href=”index_nurtext.htm” title=”Nur-Text-Version” media=”aural, braille, tty”>
&lt/HEAD>
&ltBODY> … &lt/BODY>
&lt/HTML>

Natürlich haben Sie damit nur die Einbindung einer alternativen Seite erzielt, die in nur wenigen Browsern bereits funktioniert! Das ist umso mehr ein Grund, das “Original” von vorneherein barrierefrei zu gestalten!

Weitere Informationen
In Deutschland gibt es noch wenige Websites, die sich mit dem Thema “barrierefreies Webdesign” intensiv befassen. Neben der Homepage des Autors (Informationen zum Buch “Barrierefreies Webdesign”) gibt es seit Anfang 2002 das vom Bundesarbeitsministerium geförderte Projekt Barrierefreies Informieren und Kommunizieren (BIK), das mit seinem Team von sechs Beratern Auskunft zum Thema erteilt. Sie können dort eine ausführliche Beratung erhalten und Ihre Seiten auf Barrierefreiheit testen lassen.

Links zum Thema:
W3C – Web Accessibility Initiative (WAI)
Behindertenbeauftragter – Behindertengleichstellungsgesetz
UseIt – Usability-Magazin
Focus Online – Untersuchung
Behinderung.org – Text-orientierter Zugänge
CSS-Design – vielfältigen Layoutmöglichkeiten
Barrierefreies Webdesign – Informationen zum Buch
DVBS Online – Projekt Barrierefreies Informieren und Kommunizieren

(Gast | 20.07.02)

Diskussion zum Thema:

11 Kommentare zu “Barrierefreies Webdesign: “Nur-Text”-Seiten im Web?”
  • hpfans 19.10.02, 08:50

    Ich habe heute einen Artikel über “barrierefreies Webdesign” in einem Internet-Magazin, ich glaube es war die “Internet Professionell”, gelesen.

    Dort wird geschrieben, dass diese Regelung schon lange wirksam und rechtskräftig sei.
    Ich hoffe doch, dass das nicht stimmt.
    Es ist doch blödsinn, für nicht mal 1% der Besucher eine extra Site anzulegen. Das wäre genauso wie wenn ich extra für Opera-User (auf meiner Site im Moment 2,4%) eine spezielle Site anlegen würde.

    Ich hoffe nur, dass diese Entscheidung noch einmal überdacht wird.
    Es ist mir schon klar, dass die Bundesregierung nur der Öffentlichkeit zeigen will, dass sie ja jeden gleich berechtigt.
    Aber deshalb kann man doch nicht Webmaster zwingen, nochmal extra zu investieren (egal ob Geld oder Zeit), um eine zusätzliche, spezielle – und in vielen Fällen unrentable Site – zu erstellen.

    Jonas

  • cbs 19.10.02, 12:08

    Genau aus diesem Grund ist auch eine heiße Diskussion im Internet entbrannt. Ich kann beide Parteien nachvollziehen. Aber trotzdem halte ich es auch für übertrieben jeden Websitebetreiber zu zwingen solche Maßnahmen zu ergreifen. :-(
    Soweit ich weiß, ist das Gesetz schon in Kraft, es gab glaube ich auch schon eine Verurteilung deswegen. Ich schau mal, ob ich die entsprechenden Berichte noch finde…

  • mrflosch 19.10.02, 18:54

    @Jonas Hahn
    Diese Regelung gilt auch nicht für jede private Homepage, jeder kann mit seine Seite machen was immer er will – das geht niemanden etwas an welche Techniken ich dazu einsetze.

    Die Regelung hier ist nur für bestimmte Webseiten, z.B. Internetauftritte der öffentlichen Hand oder öffentlich kommerziell orientierte Seiten etc. verbindlich, um auch z.B. blinden Menschen den Zugang zu diesen Seiten zu ermöglichen.

    Außerdem ist es völliger Unsinn das man eine Seite zweimal machen muss nur damit sie jeder anschauen kann. Wenn jemand HTML und Co, beherrscht sollte es kein Problem geben EINE Seite zu machen die für alle lesbar ist… übrigens ohne Probleme und ohne Einbußen in der optischen Darstellung.

  • cbs 19.10.02, 19:13

    Zumindest wenn man ein CMS hat, ist es weniger Aufwand. Aber ob dies gerechtfertigt ist, möchte ich weiterhin bezweifeln.

    Die Formulierung “kommerziell orientierte Seiten” finde ich sehr ungenau und auslegbar. Denn so kann man jede Website beschreiben, die bezahlte Werbebanner enthält, also fast alle! ;D

  • hpfans 20.10.02, 08:58

    @CBS:
    Aus deiner Aussage konnte ich ein zusammenfassendes Resume ziehen: diese Regelung ist insofern schwachsinn, als dass sie nur wirklich ausführbar wäre, wenn alle die gleichen technischen Voraussetzungen hätten.
    Ich vergleiche mich gerne mit all4homepages.de -> ich hätte verloren ;D

    @Florian Scheck:
    Das ist sehr interessant.
    Das würde bedeuten, dass meine Website nicht so von dieser Regelung betroffen wäre, wie ich bisher angenommen habe.

    Jonas

    Letzte Änderung von Jonas Hahn am 06.01.03, 09:29.

  • cbs 20.10.02, 13:07

    Jonas hat mal wieder den Durchblick :-)

    Wie ich mal in einem Kommentar bei Dr. Web gelesen habe, ist dieses Gesetz sogar schädlich für solche Projekte oder Firmen, die sich auf behindertengerechte Präsenzen, Shops usw. spezialisiert haben bzw. ausschließlich anbieten.

  • limazwo 05.01.03, 19:09

    Mal ne Frage dazu: Ist jemand behindert wenn er nur ein 28,8ter Modem hat? Ich sehe gerade nicht dem zusammenhang mit behinderten Usern und der reintextversion einer Homepage?!?

    Gruß,
    L2

  • hpfans 06.01.03, 09:30

    Hallo Malte,

    natürlich ist man das nicht … es geht aber z. B. um die Lesbarkeit von Texten. Informationen, vor allem von firmenseite, dürfen nicht vorenthalten werden. Und das ist die Gefahr, wenn z. B. durch schrille Logos oder bestimmte andere, außergewöhnliche Mittel (Flash mit 10pt-Texten) Sites designt werden!

    Jonas

  • cbs 06.01.03, 09:32

    Es geht vor allem um sehbehinderte User, die mit Hilfe von spezieller Software Websites “betrachten”. Aber heutzutage ist 28.8 schon eine Art Einschränkung, allerdings nur im technischen Sinn! ;D

  • limazwo 06.01.03, 12:31

    >durch schrille Logos oder bestimmte andere, außergewöhnliche Mittel
    >Flash mit 10pt-Texten) Sites designt werden!

    Wer macht dann sowas?!? *kopfschüttel* :-D

  • cbs 06.01.03, 12:46

    Es gibt leider viel zu viele unerfahrene Webmaster, die sich durch “geblinke” verführen lassen, wie man auch bei vielen Mitgliedern feststellen muss! ;D

    Und die andere Gruppe ist so cool, dass Sie es nicht nötig hat sich mit Usability auseinanderzusetzen… :-|


 
 
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Launch 1998
Christian Boris Schmidt startet als damals 16-Jähriger eine Website bei Geocities mit 5 MB Webspace, um Andere bei der Gestaltung eigener Websites zu unterstützen. Mit Hilfe des Weiterleitungsdienst home.pages.de wird die Seite auch erreichbar unter all.4.home.pages.de.

Eigene Domain 2000
Die Website ist erstmals unter all4homepages.de beim Webhoster Puretec (heute 1&1) erreichbar. Zuvor war die Reservierung einer eigenen Domain für den Schüler kaum bezahlbar.

Relaunch 2001
all4homepages.de bekommt nach mehreren Relaunchs das heutige Gesicht als Magazin. Blau wird zur Hausfarbe. Es folgen regelmäßige Newsberichte.

Homepage-Tools 2002
Andreas Mauf unterstützt ab sofort den Technik-Bereich. Nach einem Hosterwechsel werden für Mitglieder die ersten Homepage-Tools angeboten. Diese sind besonders beliebt, weil sie kostenlos und werbefrei sind. Es folgen die wöchentliche Kolumne und Gewinnaktionen für Mitglieder in Kooperation u.a. mit Canon und diversen Webhostern. Ende 2002 wird der erste, eigene Webserver in Betrieb genommen.

Neuer Name 2003
Zum 5. Geburtstag wurde MeinWebworker als neuer Name bekannt gegeben. Zu diesem Zeitpunkt nutzen mehr als 4.000 Mitglieder aktiv unsere Dienste. Nach dem erfolgreichen Abschluss einer IT-Ausbildung Mitte 2003 kann das Team die Arbeit am Projekt aus finanziellen Gründen nur noch teilweise fortgesetzen.

Übergangsphase 2004
Christian arbeitete seit dem Abschluss zunächst bei Zanox und Andreas machte sich mit der Idee zu Ecato als Einzelunternehmer selbstständig.

Ecato-Gründung 2005
Im Mai gründen Andreas und Christian mit Investoren Ecato, um Websitebetreiber beim Geld verdienen zu unterstützen. Kurz später müssen die Homepage-Tools von MeinWebworker leider aus organisatorischen Gründen eingestellt werden. Seit Ende 2005 können Websitebetreiber bei Ecato kostenlos in wenigen Schritten einen eigenen Marktplatz mit Preisvergleich einrichten und damit verdienen.

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