Es gibt seit Jahresbeginn eine neue Datenschutz-Reform. Da sich bisher keiner groß darum gekümmert zu haben scheint, nun aber die ersten Kanzleien Schritte gegen Betreiber von Webseiten planen, kommen jede Menge Fragen auf.
Einleitung
Da sich nun die Fragen in letzter Zeit häufen, was es für Auswirkungen auf die eigene Webseite respektive den eigenen Newsletter hat, möchten wir an dieser Stelle kurz auf ein paar Passagen ganz speziell eingehen.
Was betrifft das Gesetz?
In erster Linie betrifft die Gesetzesregelung Geschäfte, die über das Web getätigt werden, aber – und da steckt der Knackpunkt – es geht auch um das Speichern von Daten. In dem Moment, wo Sie z.B. von Ihren Besuchern eine Emailadresse erfassen, um diesen später einen Newsletter zuzusenden, betrifft auch Sie dieses Gesetz, oder zumindest Teile davon.
- “Bevor der Betreiber einer Web-Site Daten weitergibt oder abspeichert, muss er den betroffenen Nutzer um Erlaubnis bitten.”
Aus diesem Grunde sollte man als z.B. Newsletterbetreiber den User ganz gezielt noch einmal fragen, ob er den betreffenden Newsletter auch wirklich will.
- “Die Einwilligung des Nutzers muss protokolliert werden.”
Das heißt, dass man das Aktivierungsdatum in der Datenbank mitgespeichert sollte. Diese Daten könnte man eventuell auch an die Empfänger in Form von statistischen Auswertungen weiterreichen.
- “Hinzu kommen für Site-Betreiber zudem neue Belehrungspflichten. Ein Kunde muss beispielsweise darüber informiert werden, dass er seine Einwilligung auch widerrufen kann.”
Diesem Anspruch wird der persönliche Abmeldelink, den jeder Newsletter am Ende enthalten sollte, gerecht werden.
- “Verschärfungen gibt es auch bei der bereits bestehenden Impressumspflicht. Der Benutzer einer Seite muss laut Teledienstgesetz (TDG) erkennen können, mit welchen natürlichen oder juristischen Personen er es auf einer Seite zu tun hat. Die Informationen, die ein Diensteanbieter über sich zur Verfügung stellen muss, sind seit Jahresbeginn deutlich umfangreicher.”
Die Impressumspflicht betrifft 2 Punkte:
Erstens, die Webseite: Dafür ist jeder Webmaster selbst verantwortlich. Zentral müssen alle Daten, wie Ansprechpartner etc., dem Besucher zur Verfügung gestellt werden.
Zweitens, den Newsletter: Hier wird die Impressumspflicht durch den Newsletterkopf gewahrt, wo dem Leser eindeutig ein Ansprechpartner mit Name und Email genannt wird.
- “Nutzung von Pseudonymen”
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wenn Systeminhaber ihren Newsletter personalisieren, sie über oder unter das Eintragsfenster, gut sichtbar für den User, dem Nutzer erklären, dass es Ihm freigestellt sei, seinen eigenen Namen bzw. ein Pseudonym anzugeben.
Betreiber eines eigenen Newslettersystemes sind natürlich von der Gesetzesänderung in einigen Fällen betroffen. Zusätzlich zu den oberen Punkten kommt noch hinzu:
- “Auch über die Verwendung von so genannten Cookies muss der Nutzer informiert werden.”
Unser System läuft ohne Cookies. Die Sessionverwaltung läuft komplett serverseitig, so dass wir auf den Einsatz von Cookies verzichten können.
Auch der sicheren Seite
Für Newsletter-Betreiber besteht kein Grund zur Aufregung, wenn sie das PC-Special Newslettersystem benutzen, da dort die genannten Richtlinien eingehalten werden und ein spezieller Spam-Schutz für Sicherheit sorgt. Außerdem muss man sich an die oben angesprochenen Vorgaben (Impressum, Pseudonym, diverse Hinweise) halten.
Sind Sie sicher?
Wie steht Ihr Newsletterprovider dazu? Schützt er Sie auch enstprechend?
Diese Fragen sollten im eigenen Interesse erschöpfend geklärt sein!
Links zum Thema:
Heise-Online – Die oben erwähnten Auszüge finden Sie hier
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte – Weitere Infos
Gesetzestext – Hier als PDF-Datei herunterladbar
PC-Special – Hier bekommen Sie ein kostenloses Newslettersystem
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Nie war es einfacher Newsletter zu schreiben
(Gast | 16.02.02)



Ich möchte das mal kurz auf etwas andere Weise zusammenfassen:
Auf Cookies wird übrigens auf den meisten seiten, wo es verwendet wird, jetzt schon hingewiesen.
Damit jemand seinem freien Gedanken nachkommen kann, sich per Formular bei einer Website zu registrieren, müssen wir ihn erst um Erlaubnis fragen, ob wir seine Daten haben können.
Am besten noch das Aktivierungsdatum abspeichern. Wenn jeder eine Datenbank hätte, könnte er das Datum abspeichern. Wie ist das dann bei Seiten ohne Aktivierung?
Und allgemein – wie ist es bei Missbrauch von Daten anderer durch dritte. Wenn z. B. ein Aussenstehender Nutzer Daten von einem verwendet, der es nicht möchte. Werden dann auch wir Webmaster herangezogen, wenn es Probleme gibt bzw. wenn wir Daten abspeichern?
Ich finde, in der jetzigen Form könnte dieses Gesetz nicht veröffentlicht werden.
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