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Datenschutz-Reform 2002

Es gibt seit Jahresbeginn eine neue Datenschutz-Reform. Da sich bisher keiner groß darum gekümmert zu haben scheint, nun aber die ersten Kanzleien Schritte gegen Betreiber von Webseiten planen, kommen jede Menge Fragen auf.

Einleitung
Da sich nun die Fragen in letzter Zeit häufen, was es für Auswirkungen auf die eigene Webseite respektive den eigenen Newsletter hat, möchten wir an dieser Stelle kurz auf ein paar Passagen ganz speziell eingehen.

Was betrifft das Gesetz?
In erster Linie betrifft die Gesetzesregelung Geschäfte, die über das Web getätigt werden, aber – und da steckt der Knackpunkt – es geht auch um das Speichern von Daten. In dem Moment, wo Sie z.B. von Ihren Besuchern eine Emailadresse erfassen, um diesen später einen Newsletter zuzusenden, betrifft auch Sie dieses Gesetz, oder zumindest Teile davon.

- “Bevor der Betreiber einer Web-Site Daten weitergibt oder abspeichert, muss er den betroffenen Nutzer um Erlaubnis bitten.”
Aus diesem Grunde sollte man als z.B. Newsletterbetreiber den User ganz gezielt noch einmal fragen, ob er den betreffenden Newsletter auch wirklich will.

- “Die Einwilligung des Nutzers muss protokolliert werden.”
Das heißt, dass man das Aktivierungsdatum in der Datenbank mitgespeichert sollte. Diese Daten könnte man eventuell auch an die Empfänger in Form von statistischen Auswertungen weiterreichen.

- “Hinzu kommen für Site-Betreiber zudem neue Belehrungspflichten. Ein Kunde muss beispielsweise darüber informiert werden, dass er seine Einwilligung auch widerrufen kann.”
Diesem Anspruch wird der persönliche Abmeldelink, den jeder Newsletter am Ende enthalten sollte, gerecht werden.

- “Verschärfungen gibt es auch bei der bereits bestehenden Impressumspflicht. Der Benutzer einer Seite muss laut Teledienstgesetz (TDG) erkennen können, mit welchen natürlichen oder juristischen Personen er es auf einer Seite zu tun hat. Die Informationen, die ein Diensteanbieter über sich zur Verfügung stellen muss, sind seit Jahresbeginn deutlich umfangreicher.”
Die Impressumspflicht betrifft 2 Punkte:
Erstens, die Webseite: Dafür ist jeder Webmaster selbst verantwortlich. Zentral müssen alle Daten, wie Ansprechpartner etc., dem Besucher zur Verfügung gestellt werden.
Zweitens, den Newsletter: Hier wird die Impressumspflicht durch den Newsletterkopf gewahrt, wo dem Leser eindeutig ein Ansprechpartner mit Name und Email genannt wird.

- “Nutzung von Pseudonymen”
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wenn Systeminhaber ihren Newsletter personalisieren, sie über oder unter das Eintragsfenster, gut sichtbar für den User, dem Nutzer erklären, dass es Ihm freigestellt sei, seinen eigenen Namen bzw. ein Pseudonym anzugeben.

Betreiber eines eigenen Newslettersystemes sind natürlich von der Gesetzesänderung in einigen Fällen betroffen. Zusätzlich zu den oberen Punkten kommt noch hinzu:

- “Auch über die Verwendung von so genannten Cookies muss der Nutzer informiert werden.”
Unser System läuft ohne Cookies. Die Sessionverwaltung läuft komplett serverseitig, so dass wir auf den Einsatz von Cookies verzichten können.

Auch der sicheren Seite
Für Newsletter-Betreiber besteht kein Grund zur Aufregung, wenn sie das PC-Special Newslettersystem benutzen, da dort die genannten Richtlinien eingehalten werden und ein spezieller Spam-Schutz für Sicherheit sorgt. Außerdem muss man sich an die oben angesprochenen Vorgaben (Impressum, Pseudonym, diverse Hinweise) halten.

Sind Sie sicher?
Wie steht Ihr Newsletterprovider dazu? Schützt er Sie auch enstprechend?
Diese Fragen sollten im eigenen Interesse erschöpfend geklärt sein!

Links zum Thema:
Heise-Online – Die oben erwähnten Auszüge finden Sie hier
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte – Weitere Infos
Gesetzestext – Hier als PDF-Datei herunterladbar
PC-Special – Hier bekommen Sie ein kostenloses Newslettersystem

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Nie war es einfacher Newsletter zu schreiben

(Gast | 16.02.02)

Diskussion zum Thema:

Ein Kommentar zu “Datenschutz-Reform 2002”
  • hpfans 12.07.02, 14:21

    Ich möchte das mal kurz auf etwas andere Weise zusammenfassen:
    Auf Cookies wird übrigens auf den meisten seiten, wo es verwendet wird, jetzt schon hingewiesen.

    Damit jemand seinem freien Gedanken nachkommen kann, sich per Formular bei einer Website zu registrieren, müssen wir ihn erst um Erlaubnis fragen, ob wir seine Daten haben können.

    Am besten noch das Aktivierungsdatum abspeichern. Wenn jeder eine Datenbank hätte, könnte er das Datum abspeichern. Wie ist das dann bei Seiten ohne Aktivierung?

    Und allgemein – wie ist es bei Missbrauch von Daten anderer durch dritte. Wenn z. B. ein Aussenstehender Nutzer Daten von einem verwendet, der es nicht möchte. Werden dann auch wir Webmaster herangezogen, wenn es Probleme gibt bzw. wenn wir Daten abspeichern?

    Ich finde, in der jetzigen Form könnte dieses Gesetz nicht veröffentlicht werden.

    HP-Fans.de


 
 
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Geschichte
Launch 1998
Christian Boris Schmidt startet als damals 16-Jähriger eine Website bei Geocities mit 5 MB Webspace, um Andere bei der Gestaltung eigener Websites zu unterstützen. Mit Hilfe des Weiterleitungsdienst home.pages.de wird die Seite auch erreichbar unter all.4.home.pages.de.

Eigene Domain 2000
Die Website ist erstmals unter all4homepages.de beim Webhoster Puretec (heute 1&1) erreichbar. Zuvor war die Reservierung einer eigenen Domain für den Schüler kaum bezahlbar.

Relaunch 2001
all4homepages.de bekommt nach mehreren Relaunchs das heutige Gesicht als Magazin. Blau wird zur Hausfarbe. Es folgen regelmäßige Newsberichte.

Homepage-Tools 2002
Andreas Mauf unterstützt ab sofort den Technik-Bereich. Nach einem Hosterwechsel werden für Mitglieder die ersten Homepage-Tools angeboten. Diese sind besonders beliebt, weil sie kostenlos und werbefrei sind. Es folgen die wöchentliche Kolumne und Gewinnaktionen für Mitglieder in Kooperation u.a. mit Canon und diversen Webhostern. Ende 2002 wird der erste, eigene Webserver in Betrieb genommen.

Neuer Name 2003
Zum 5. Geburtstag wurde MeinWebworker als neuer Name bekannt gegeben. Zu diesem Zeitpunkt nutzen mehr als 4.000 Mitglieder aktiv unsere Dienste. Nach dem erfolgreichen Abschluss einer IT-Ausbildung Mitte 2003 kann das Team die Arbeit am Projekt aus finanziellen Gründen nur noch teilweise fortgesetzen.

Übergangsphase 2004
Christian arbeitete seit dem Abschluss zunächst bei Zanox und Andreas machte sich mit der Idee zu Ecato als Einzelunternehmer selbstständig.

Ecato-Gründung 2005
Im Mai gründen Andreas und Christian mit Investoren Ecato, um Websitebetreiber beim Geld verdienen zu unterstützen. Kurz später müssen die Homepage-Tools von MeinWebworker leider aus organisatorischen Gründen eingestellt werden. Seit Ende 2005 können Websitebetreiber bei Ecato kostenlos in wenigen Schritten einen eigenen Marktplatz mit Preisvergleich einrichten und damit verdienen.

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