Es herrscht alles Andere als Narrenfreiheit im Internet. Besonders, wenn Sie eine Homepage veröffentlichen, kommen einige Verantwortungen auf Sie zu. Urheberrecht, Markenrecht, Linkhaftung und vieles mehr. Ein kleiner Überblick.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Hinweise lediglich einen kleinen, nicht vollständigen, Überblick schaffen können!
Außerdem machen wir darauf aufmerksam, das hier keine Rechtshilfe im Einzelfall erfolgen kann, da wir keine Rechtsanwälte sind. Für professionelle Hilfe ziehen Sie bitte einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens hinzu.
Domainnamen und Markenrecht
Vor der Anmeldung einer Domain ist einiges zu beachten. Prüfen Sie ob die gewünschte Domain überhaupt noch frei ist. Dann sollten Sie eine evtl. Verletzung der Rechte Dritter durch bestehende Marken- bzw. Namensrechte oder einem Titelschutz ausschließen.
Auch bei Verwechslungsgefahr besteht eine Verletzung Dritter Rechte, z.B. wenn die Domain einer Marke ähnlich klingt, die auch durch einen Bindestrich nicht ausgeräumt wird. Nach solchen Rechten können Sie beispielsweise recherchieren, indem Sie einfach Ihren Wunschnamen mit einigen Suchmaschinen suchen lassen oder Auskünfte beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einholen.
Außerdem sollte Ihr Domainname themenbezogen sein, denn niemand freut sich, wenn er z.B. www.all4homepages.de eintippt und die Homepage eines Wurstfabrikanten dahinter steckt.
Urheberrecht
In Deutschland ist jeder, schon mit minimalem schöpferischen Aufwand, erstellte Text, Film, jede Musik, Fotografie, jedes Bild, Multimediaprodukt, wozu auch Homepages zählen, automatisch und ohne Registrierung durch das Urheberrecht geschützt. Jede Kopie oder jeder Ausschnitt darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Urhebers und mit einem Copyright-Hinweis versehen von Dritten veröffentlicht werden (z. B. über eine Homepage). Außer das Objekt ist so stark verändert, dass keine Ähnlichkeit zum Original besteht. Der private Heimgebrauch ist frei. Dazu zählen private Homepages allerdings nicht!
Software unterliegt natürlich auch dem Urheberrecht und selbst Freeware darf nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis auf der eigenen Homepage zum Download angeboten werden.
Sollten Sie Frames zur Darstellung Ihrer Seite verwenden, sollten Sie darauf achten, dass externe Links in einem neuen Fenster oder zumindest außerhalb Ihres Framesets geöffnet werden, sonst könnte das den Eindruck machen, Sie würden die Wiedergabe der geladenen Seiten verfälschen. Das ist nach einem Urteil des Landesgericht Hamburg verboten!
Linkhaftung
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 – Haftung für Links; hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Erstellung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das Gericht, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Daher sollten Sie folgende Erklärung auf Ihre Homepage stellen:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 – “Haftung für Links” hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – laut Aussage des LG – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Der Autor erklärt ausdrücklich, dass er keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Deshalb distanziert sich der Autor hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten und macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt auch für alle Verweisziele der vom Autor angemeldeten Banner und Counter, sowie auch für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.
Haftung für Inhalte
Jeder Betreiber haftet grundsätzlich für die Inhalte, die auf seiner Website veröffentlicht werden. Dies gilt auch für Fremdeinträge in Gästebücher oder Foren. Davon kann auch der oben genannte Haftungsausschluss nicht schützen, sobald es für den Betreiber zumutbar ist, die Inhalte zu prüfen und ggf. rechtswidrige Inhalte zu entfernen. Daher ist auch eine regelmäßige Durchsicht der Einträge Pflicht. Dies entschied kürzlich das Oberlandesgericht Koblenz.
Links zum Thema:
Free Disclaimer – Kostenloser Haftungsausschluss für Ihre Homepage
Multimediarecht.net – Hier finden Sie einen Leitfaden
DPMA – Deutsches Patent- und Markenamt
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(CBS | 24.06.02)



Hallo,
habe ein kleines Problem.
habe eine Homepage gemacht und natürlich auf meiner Homepage
die Referenz auch gesetzt.
Jetzt das Problem: Beim stöbern im Netz habe ich eine Seite
eines Freelancers entdeckt die auch diese Seite dich ich gemacht habe als Referenz angibt.
Nach einer persönlichen Mail erhalte ich keine Antwort.
Gibt es irgendein Recht auf Referenzen ???
:-|
Wie genau stellt sich die Situation dar? Gibt die fremde Person vor, Urheber der entsprechenden von Ihnen erstellten Seite zu sein? Verlinken kann man ja (fast) alles…;D
Nein die “fremde” Person hat einfach unter seinen eigenen
Referenzen unsere Seite angegeben.
Hilft das was das wir einen GmbH sind ?
Und wir ja Verträge mit dem kunden haben.
Ich kann die Situation schlecht überblicken. Zudem weiß ich nicht, ob das einfache Verlinken als “Referenz” etwas zu bedeuten hat. Vom klaren Menschenverstand her, würde ich sagen, dass dies nicht zulässig ist, weil die betroffene Person sich mit Ihren Lorbeeren zu schmücken versucht.
Sollte eine “friedliche” Kontaktaufnahme zu keinem Ergebnis führen, können Sie einen Anwalt hinzuziehen. Eine Liste an geeigneten Anwälten finden Sie unter:
http://www.domain-anwalt.de
Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen, eine Rechtsberatung kann dies selbstverstänldich nicht ersetzen. ;-)
Danke für den Tip, ich sehe es als Urheberverletzung usw…..
Werde natürlich den friedlichen Kontakt lieber vorziehen….
Aber wenns nicht anders geht…
Danke für alles
Gern geschehen…!
Wenn Sie etwas Neues haben, können Sie uns ja weiter hier davon berichten. :-)
Hallo!
Ich wollte mal wissen, ob man wirklich keine Programme zum Download auf seine Seite stellen darf. Ich habe eine eigene private HP und wollte nun Programme wie Winamp oder Nvidia Treiber zum Download stellen. Das sind ja keine deutschen Programme.
Geht dass?
Vielen Dank,
Benjamin Pfaff
Also grundsätzlich benötigt man die Erlaubnis des Urhebers, falls nicht anders gekennzeichnet. Die Hersteller von Freeware sind sicherlich auch daran interessiert, dass die Leute die Software nur von deren Website ziehen können, weil Sie darüber evtl. Werbung generieren oder die Downloads kontrollieren können.
Zudem macht es für eine kleine private Homepage keine besonders großen Sinn Treiber o.ä. zum Download anzubieten. Ehrlich gesagt bekommt man die doch eh an jeder Ecke hinterhergeworfen. Downloads produzieren nur unnötig Traffic. ;-)