Wenn Ihre Website ständig nicht erreichbar und der Mailserver unentwegt überlastet ist oder Sie einfach nicht mehr zufrieden sind, dann wechseln Sie doch einfach Ihren Webhoster. Was dabei zu beachten ist und wie das organisatorisch abläuft erfahren Sie hier.
Die Qual der Wahl
Gut, Sie wollen weg von Ihrem derzeitigen Hoster, aber wohin? Dies ist wohl der schwierigste Aspekt beim Wechsel. Es gibt tausende Webhoster in Deutschland, da den Überblick zu behalten ist schwierig und zeitaufwendig. Eine gute Übersicht über die verschiedenen Pakete und Leistungen der bekanntesten Anbieter gibt Ihnen zum Beispiel Webhostlist.de. Dort finden Sie auch Erfahrungsberichte von Kunden, so wie beim Meinungsportal Ciao!com.
Nun heißt es Abschied nehmen
Wenn Sie sich für einen geeigneten Hoster entschieden haben, müssen Sie zunächst Ihren Vertrag beim alten kündigen und zustimmen, dass Ihre Domain zu einem anderen Provider übernommen wird. Entsprechende Formulare erhalten Sie von Ihrem bisherigen Webhoster. Ihre Domain bleibt noch 30 Tage nach Auslaufen Ihres alten Vertrages in Ihrem Besitz und muss bis dahin per KK übernommen werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Domain geschlossen (close) und wieder zur Registrierung für jeden freigegeben.
KK-Antrag
Sobald Ihr alter Anbieter Ihnen die Kündigung bestätigt hat, können Sie beim neuen einen KK-Antrag, in der Regel kostenlos, stellen. KK steht für Konnektivitäts-Koordinierung, also die Übertragung einer Domain von einem alten Provider auf einen neuen. Dabei muss zunächst der Domaininhalber, auch Admin-C genannt, gleichbleiben. Ein entsprechendes Formular finden Sie bei Ihrem zukünftigen Webhoster.
Normalerweise wird die Domain innerhalb von drei Werktagen nach dem Eingang des KK-Antrags übertragen. Sollten Sie schon vorher Zugriff auf Ihren neuen Webspace haben, können Sie Ihre Homepage bereits auf diesen übertragen. So bekommt der Besucher vom Wechsel kaum etwas mit.
Inhaberwechsel
Soll auch der Inhaber der Domain wechseln, zum Beispiel nach einer Versteigerung, dann muss der neue Inhaber zum KK-Auftrag eine Abtrittserklärung des ursprünglichen Admin-C beim neuen Webhoster einreichen. Der neue Webhoster ist verpflichtet zu prüfen, dass die Domain rechtens übertragen wird. Der alte Hoster hat nur zu gewährleisten, dass die Domain vom alten Domaininhaber rechtmäßig gekündigt wurde und dieser einem Providerwechsel zustimmt.
KK abgelehnt?
Sollte Ihr bisheriger Provider dem eingegangenen KK-Antrag nicht stattgeben könnte dies verschiedene Gründe haben. Daher sollten Sie sich zunächst direkt bei diesem erkundigen und gegebenenfalls nochmals schriftlich um Zustimmung zur Übertragung der Domain bitten. Sollte all dies nichts nützen können Sie sich auch direkt an die DENIC, die nationale Domainverwaltungsstelle, wenden.
Links zum Thema
Webhostlist.de – Deutschlands Referenzseite in Sachen Webhosting
Ciao!com – Registrieren Sie sich und schreiben Sie Ihre Meinung.
eBay – Versteigern Sie kostenlos hier Ihre Domains
Sedo – Die Domainversteigerungsbörse
DENIC – FAQs zum Providerwechsel und Updates
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(CBS | 30.12.01)


